Heimatortsgemeinschaft und Landsmannschaft

           Immer wieder werden wir von unse­ren Landsleuten zu dem Thema Landsmannschaft und Heimatorts­gemeinschaft angesprochen. Für vie­le unserer Landsleute sind diese Or­ganisationen das Gleiche. Aufgrund dieser Annahme ergeben sich oft Missverständnisse.


           Der Landsmannschaft der Banater Schwaben ist ein eingetragener Ver­ein mit Sitz in München. Die Bun­desgeschäftsstelle mit Redaktion der „Banater Post“ befindet sich in der Karwendelstraße 32, 81369 Mün­chen. Hauptaufgabe des Verbandes ist die Vertretung der gemeinsamen Anliegen der Deutschen aus dem Ba­nat im In- und Ausland. Mitglied der Landsmannschaft kann laut Satzung jeder Deutsche aus dem Banat und dessen Nachkomme werden, soweit er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft steht auch jedem anderen Deutschen offen, der bereit ist, den Verein bei der Verfolgung seiner Ziele zu unterstützen. Bei einer Familie zählt als ordentliches Mitglied der Landsmannschaft nur die Person, auf deren Namen die Mitgliedschaft und Beitragszahlung läuft. In jeder Familie, in der bereits ein ordentliches Mitglied der Lands­mannschaft ist, können auch weitere Familienangehörige wie Ehefrau/ Ehemann sowie Kinder ab 18 Jahren ordentliche Mitglieder werden.

           Die Mitgliedschaft setzt eine schriftliche Beitrittserklärung voraus und beinhaltet den Bezug der Ver­einszeitung „Banater Post“. Der Mit­gliedsbeitrag für ein Hauptmitglied der Landsmannschaft beträgt zurzeit 52 Euro, Familienmitglieder zahlen 12 Euro jährlich, ohne einen eigenen Anspruch auf den Bezug der „Bana­ter Post“ zu haben.

           In der Verbandszeitung werden seit Inkrafttreten der Datenschutz­-Grundverordnung nur mehr Ge­burtstage und Todesfälle von ordent­lichen Mitgliedern, also von Haupt­-und Familienmitgliedern veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentli­chung ihrer Daten schriftlich zuge­stimmt haben. Sterbefälle müssen der Bundesgeschäftsstelle gemeldet werden.

           Die Veröffentlichung von privaten, bezahlten Anzeigen ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Das heißt, jeder kann in der „Banater Post“ Ge­burtstags-, Hochzeits- und Traueran­zeigen inserieren.

           Heimatortsgemeinschaften sind auf den Heimatort in Rumänien be­zogene Vereinigungen, in denen sich die Landsleute des betreffenden Or­tes, also Neuarad in unserem Falle, zusammenschließen. Die· HOG Neuarad arbeitet nach der Satzung der Landsmannschaft der Banater Schwaben. Durch die Veranstaltung von Heimatortstreffen und Wallfahr­ten wie auch durch die jährliche He­rausgabe eines Heimatblattes möchte sie zur Aufrechterhaltung der Ge­meinschaft, zur Stärkung des Zu­sammengehörigkeitsgefühls und zur Pflege von Traditionen und Brauch­tum beitragen.

           Um ihre Aufgaben wahrzuneh­men, ist die HOG auf freiwillige Spenden der Landsleute angewiesen. Die meisten Empfänger des Heimat­blattes überweisen ihren Beitrag über den beigelegten Zahlschein. Die Spender werden im Heimatblatt auf­geführt, sofern Name und Wohnort auf der Banküberweisung angegeben werden. Falls die Veröffentlichung der Sterbedaten von Angehörigen im Heimatblatt erwünscht ist, aber auch um unsere Kartei aktuell zu halten, bitten wir um eine zeitnahe Mittei­lung des Todesfalls an ein Mitglied unseres HOG-Vorstands unter Anga­be des Namens, des Geburtsdatums und -ortes sowie des Sterbedatums und -ortes. Auch in anderen Angele­genheiten können sich unsere Lands­leute an den Vorstand wenden:

E-Mail: hog-neuarad@online.de
oder Tel. 0841 / 75824
Der Vorstand