Friedhofordnung im Banat

In letzter Zeit wurde auch in unserer Homepage intensiv über den Neu-Arader Friedhof diskutiert. Anbei noch einige Ergänzungen.

Die Friedhofsordnung von unserem Banater Bistum  wurde  2002 erlassen und ist für alle Friedhöfe in Kirchenbesitz verbindlich, also auch für den Neu-Arader Friedhof.  Für Neu-Arad gilt, dass die Ruhezeit nicht die maximal zulässigen 20 Jahre beträgt sondern nur 10 Jahre. Danach muss das Grab wieder „abgelöst“ werden. Die Pacht kostet zur Zeit 250 Lei (entspricht EUR 58). In der Stadt Arad beträgt die Ruhezeit gar nur 7 Jahre!

Interessant ist, dass Grabsteine von Gräbern, die nicht bezahlt sind, zugunsten der Friedhofskasse  einfach weiterverkauft (oder sogar versteigert!) werden können, das ist schon wiederholt vorgekommen, dann wird die ursprüngliche Inschrift geschleift und was Neues (meistens Rumänisch!) darauf geschrieben. Von den ca. 3000 Gräbern im Neu-Arader Friedhof sind ungefähr 2300 bezahlt worden, d.h. 700 sind nicht bezahlt und können jederzeit an neue Interessenten vergeben werden.

Nur wenn der Grabstein von vor 1850 stammt (oder mindestens hundert Jahre alt ist) steht er unter Denkmalschutz. Das ist für die meisten Grabsteine aus Neu-Arad (noch) nicht der Fall.

Also bleibt nur zahlen, (und die baufälligen Gräber renovieren) sonst wird auch der deutsche (katholische) Friedhof sehr schnell verschwunden sein. Die Renovierungskosten, das zeigen  Erfahrungen von Landleuten, halten sich aber durchaus im Rahmen (EUR 250 für eine neue Einfassung), besonders, wenn man sie mit den bundesdeutschen Kosten vergleicht.

HOG

Anbei die banater Friedhofordnung zum herunterladen

Friedhofsordnung

Bilder Neu-Arader Friedhof 2010

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